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Konzept 3

Support durch interkommunale Kooperation in Supportverbünden

Wie bei Konzept 2 werden den Schulen Supportmitarbeiter*innen exklusiv zur Verfügung gestellt. Diese sind jedoch nicht an der Kommune verortet, sondern in einer externen Organisationsform. Das kann ein wirtschaftlicher Verein oder eine andere geeignete Rechtsform sein. In dieser Rechtsform sind jedoch mehrere Träger zusammen organisiert, die sich anteilig nach ihrem Bedarf engagieren. Da die Finanzkraft mehrerer Träger gebündelt wird, können auch mehrere feste Stellen geschaffen werden. Dadurch sind Vertretungen in Fällen wie Krankheit, Elternzeit oder Mutterschutz oft gut zu gewährleisten. Zudem entfällt die Bindung an kommunales Tarifrecht. Verbundlösungen sind in der Gründungsphase kommunikativ sehr aufwändig, da u.a. zu klären ist, nach welchen Stundenschlüssel einzelne Kommunen mit Dienstleistungen versorgt werden oder welche Rechtsform für die Region die geeignete ist. Im Kern läuft es immer darauf hinaus: Wer zahlt wofür wie viel? Externe Moderation durch eine Beratungsagentur kann hier hilfreich sein.


Der Kontakt zu Schule und zur medienpädagogischen Beratung vor Ort sollte auch hier institutionalisiert sein. Idealerweise sind die Mitarbeiter*innen aus dem Support an einem Medienzentrum verortet. So ist die Chance eines ständigen Austausches gegeben, der auf Dauer zu einer Ausstattung führen kann, die einen guten Kompromiss zwischen Wartbarkeit und pädagogischer Freiheit darstellt.


In der Phase der Etablierung des neuen Systems hat es sich bewährt, zusätzlich Stunden von Externen zu Bewältigung des Tagesgeschäfts einzukaufen. Dies gibt den neuen Mitarbeiter*innen erst die Möglichkeit der Orientierung und Bestandsaufnahme, also zu konzeptioneller Arbeit.